Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte im Bereich der Geschäftstätigkeit der Agentur Horschler Kommunikation GmbH (nachstehend: Auftragnehmerin).
2. Projekt- und Leistungsbeschreibung
Die Parteien legen die Projekt- und Leistungsbeschreibung im Vertrag fest.
In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikationen der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen sowie die Angaben über Art und Umfang des vom Auftraggeber zu erbringenden Rohmaterials enthalten.
Sollten sich während der Projektbearbeitung Änderungen des Leistungsumfangs bzw. der Art der Leistung als notwendig erweisen, werden die Vertragsparteien Preis- und gegebenenfalls Terminänderungen schriftlich vereinbaren.
3. Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an zu Zwecken der Leistungserbringung erstellten Präsentationen, Konzeptpapieren und Ähnlichem verbleiben ausschließlich bei der Auftragnehmerin. Die im Rahmen der Beratung präsentierten Konzepte dürfen außerhalb des jeweiligen Vertrags nicht verwendet oder realisiert werden. Bei Zuwiderhandlung trägt der Auftraggeber die Kosten.
Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Dabei räumt ihm die Auftragnehmerin das ausschließliche Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Auftragnehmerin im Rahmen seines Auftrags gefertigten Unterlagen ausschließlich für seine eigenen Zwecke zu verwenden.
Bei Druckdateien erwirbt der Auftraggeber das Nutzungsrecht ausschließlich an der Druckdatei selbst. Vorstufen und Alternativvorschläge werden vom Nutzungsrecht nicht erfasst.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.
Reisekosten und Spesen, welche der Auftragnehmerin im Rahmen der Vertragsdurchführung zu tragen hat, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.
Die vereinbarte Vergütung wird nach Abwicklung des Projekts in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug des Auftraggebers Zinsen in Höhe von 6 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
5. Mehrlieferung
Geringfügige Änderungen in der Ausführung der Leistungen der Auftragnehmerin bleiben vorbehalten. Geringe oder technisch relevante Abweichungen können nicht beanstandet werden, es sei denn, Brauchbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind erheblich beeinträchtigt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
6. Termine und Fristen
Leistungstermine sind verbindlich, soweit dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Grundlage ist eine reibungslose Übergabe der notwendigen Daten durch den Auftraggeber.
7. Projektdurchführung
Die Projektdurchführung erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über auftragsbezogene Veränderungen oder Erkenntnisse während des Bearbeitungszeitraumes durch die Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber benennt für jedes Projekt oder Teilprojekt einen Ansprechpartner und verpflichtet sich zur möglichst kurzfristigen Bereitstellung auftragsrelevanter Informationen und Unterlagen. Die Auftragnehmerin nennt dem Auftraggeber die mit dem Auftrag betrauten Mitarbeiter.
weiter >>
