Allgemeine Geschäftsbedingungen
8. Abnahme
Die von der Auftragnehmerin vorgelegten Leistungen sind vom Auftraggeber abzunehmen. Der Auftraggeber wird die zum Zwecke der Abnahme bereit gestellten Leistungen unverzüglich untersuchen und die Abnahme erklären. Die Leistung der Auftragnehmerin gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Übergabe die Prüfung der Leistung nicht durchführt bzw. die Abnahme nicht erklärt hat. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen möglich. Die Abnahme gilt auch dann als erklärt, wenn der Auftraggeber seine Billigung der Lieferung und Leistung auf andere Weise ausdrückt, zum Beispiel durch Ingebrauchnahme.
9. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen im Rahmen des zugrunde liegenden Vertrages zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse über Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
10. Datenschutz
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern vom Auftraggeber im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Auftraggeber zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern sowie diese an die Auftragnehmerin im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit weitergeben darf und insbesondere die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat.
Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Auftraggeber entstehen, und zwar auch, soweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.
11. Urheberrechte
Die Urheberrechte der Auftragnehmerin bleiben stets unberührt. Werden Leistungen aufgrund von Angaben des Auftraggebers ausgeführt, übernimmt dieser gegenüber der Auftragnehmerin die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Sofern von einem Dritten aufgrund eines diesem gehörenden Schutzrechtes der Auftragnehmerin gegenüber die Herstellung bestimmter Produkte oder Leistungen untersagt wird, ist die Auftragnehmerin, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, unter Ausschluss sämtlicher Schadensersatzansprüche des Kunden berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen.
12. Kündigung, Beendigung des Vertrags
Im Falle der von der Auftragnehmerin zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen bzw. Stunden- oder Tagessätzen zuzüglich Nebenkosten und Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten, erhält die Auftragnehmerin über die im Satz 1 erwähnte Vergütung hinaus mindestens 35 Prozent des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts.
Dienst- und Beratungsleistungen werden - soweit nicht anders vereinbart - als Dauerschuldverhältnisse erbracht. Soweit nicht anders vereinbart, können diese mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Bei Dauerschuldverhältnissen besitzt die Auftragnehmerin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist insbesondere im Falle der Insolvenzeröffnung gegeben.
Die Auftragnehmerin hat das Recht, bei Zahlungsverzug und mangelhafter Mitwirkung durch den Auftraggeber Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten und/oder auszusetzen.
13. Sonstige Bestimmungen
Handelt es sich bei der vertraglich geschuldeten Leistung um körperliche Gegenstände bzw. Produkte, verbleiben diese bis zur vollständigen Erfüllung der jeweiligen Zahlungsansprüche im Eigentum der Auftragnehmerin. Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung sind schriftlich zu vereinbaren.
Die Gültigkeit des nach diesen Bedingungen geschossenen Vertrags wird durch die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt.
Der Auftraggeber darf die vertraglichen Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Teils übertragen.
Erfüllungsort ist Unna.
Wenn und soweit der Auftraggeber Kaufmann ist und nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle vertraglichen Streitigkeiten Unna. Klagen gegen Auftraggeber können auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand anhängig gemacht werden.
14. Lizenzen
Das Content Management System Contenido (CMS) ist Open Source Software unter der General Public License (GPL). Das CMS darf lizenzkostenfrei, d.h. kostenlos, eingesetzt werden. Das gilt auch für den kommerziellen Bereich.
Contenido unterliegt dem Urheberrecht und zwar dem Copyright der four for business AG. four for business übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden, die durch den Einsatz von Contenido entstehen. Weitere Informationen erhalten Sie über: www.contenido.de.
Der Meditor (Bearbeitungsoberfläche) ist Open Source Software. Der Meditor darf lizenzkostenfrei, d.h. kostenlos eingesetzt werden.
Der Meditor unterliegt dem Urheberrecht und zwar dem Copyright der Agentur Horschler Kommunikation. Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung darf der Quelltext in keiner Weise verändert oder veräußert werden - auch nicht durch Dritte. Die Agentur Horschler Kommunikation übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden, die durch den Einsatz des Meditors entstehen.
